Mitarbeitervertretung

im Kirchenkreis Harzer Land

Dienstverträge

Muss ich einen Dienstvertrag rückwirkend unterschreiben, wenn sich dieser verändert? Z.B. Vorlage Mitte des Monats, Änderung der Anstellung zum Anfang des Monats.

 

Bei Einvernehmlicher Einigung bei der Ausfertigung von Arbeitsverträgen ist dies sicher kein Problem. Allerdings „muss“ niemand etwas unterschreiben, wenn dies nicht einvernehmlich ist. Hier ist die MAV einzuschalten.

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