Veränderungen im Bereich des Sozialdienstes ab dem 01. Januar 2019
Nach dem Erziehungsdienst werden nun auch alle Beschäftigten des Sozialdienstes zum 1. Januar 2019 aus der Entgelttabelle des TV-L in die Entgelttabelle des TVöD/SuE übergeleitet. Zusätzlich finden analog wie im Erziehungsdienst auch einige weitere Regelungen des TVöD für diesen Bereich zukünftig Anwendung. Diese Regelungen finden in der 89. Änderung der Dienstvertragsordnung ihren Niederschlag. Das Landeskirchenamt hat am 19. Juni 2018 entsprechende Durchführungshinweise zur 89. Änderung der Dienstvertragsordnung herausgegeben, die im MAV-Büro eingesehen oder als pdf-Datei zur Verfügung gestellt werden können.
Hier die wichtigsten Veränderungen im Bereich des Sozialdienste zum Download