ADK-Info 2/2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in ihrer Sitzung vom 17.06.2021 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission beschlossen, die Tarifeinigung des TVÖD-VKA für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes zu übernehmen.
Der Tarifabschluss kam zwar schon am 25.10.2020 zustande, die ADK hat mit ihrem Beschluss aber abgewartet, bis die redaktionellen Verhandlungen zum Tarifabschluss abgeschlossen und veröffentlicht waren. ADK-Info 2/2021
Die Erhöhung des Entgelts um 1,4 %, aber mindestens 50 € bei Vollzeitbeschäftigten, für das Jahr 2021 tritt rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft. Ob die Auszahlung bereits mit dem Juli-Entgelt erfolgt oder erst im August, hängt davon ab, wie schnell dies durch die Gehaltsabrechnungsstelle umgesetzt werden kann. Eine weitere Entgelterhöhung um 1,8% erfolgt dann zum 01.04.2022. Außerdem wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung für die
Entgeltgruppen 1 – 8 von 79,51 v. H. in 2021 auf 84,52 v. H. in 2022 beschlossen.
Daneben wurden rückwirkend zum 01.01.2020 die Regelungen des TVÖD-VKA zur Höher- und Herabgruppierung übernommen. Ob die Anwendung der Regelung direkt von den Personalabteilungen umgesetzt wird oder nur auf Antrag durch die Mitarbeitenden erfolgt, muss noch durch Ausführungsbestimmungen aus dem Landeskirchenamt bestimmt werden.
Trotzdem halten wir es für sinnvoll, wenn Mitarbeitervertretungen schon einmal prüfen, welche Fälle aus der Vergangenheit von diesen Regelungen erfasst werden, um die betroffenen Mitarbeitenden zeitnah über ihre Ansprüche informieren zu können, denn nach der Veröffentlichung des Ergebnisses der ADK-Sitzung im kirchlichen Amtsblatt beginnt die einjährige Ausschlussfrist zu laufen.
Ilka Müller