Mitarbeitervertretung

im Kirchenkreis Harzer Land

Leistungsentgelt - Info

Liebe Mitarbeitende,

die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat am 09.09.21 eine Änderung der Dienstvertragsordnung (DVO) beschlossen.

Diese Änderung betrifft nur die Mitarbeitenden im Erziehungsdienst unserer Kitas.

Es handelt sich hier um das sogenannte „Leistungsentgelt“.

Dies soll in den Jahren 21/22 pauschal ausgezahlt werden.

Beschlossen wurde, dass rückwirkend ab dem 1. August 2021 ein pauschales Leistungsentgelt auf der Basis von 2 % des Septemberentgelts 2021 mit dem Entgelt im Dezember 2021 ausgezahlt wird. Dies bedeutet in diesem Jahr ein zusätzliches Einkommen von 10 % des Brutto-Entgelts.

In den Genuss kommen alle Mitarbeitenden, die im September in einem Arbeitsverhältnis bei der Kirche standen. Darüber hinaus setzt die Auszahlung des Leistungsentgelts voraus, dass die Mitarbeitenden auch zum Zeitpunkt der Auszahlung im Dezember 2021 im Dienstverhältnis stehen. Außerdem müssen sie Anspruch auf Zahlung eines Tabellenentgelts im Dezember haben, um in den Genuss des Leistungsentgelts zu kommen.

Das bedeutet, dass Mitarbeitende, die im Dezember beurlaubt sind oder Mitarbeitende, die sich in Elternzeit befinden, kein Leistungsentgelt zusteht, da sie ja kein Tabellenentgelt erhalten.

Für das Jahr 2022 wurde eine pauschale Auszahlung des Leistungsentgelts in Höhe von 2 % pro Monat mit dem Dezemberentgelt beschlossen.

Eine Presseerklärung der Landeskirche ist hier nachzulesen.

https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2021/09/2021-09-16_7

Für alle Mitarbeitenden, die nicht im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind, findet diese Regelung keine Anwendung. Die Tarifvertragsparteien haben sich im Bereich des TV-L bereits in der Tarifrunde 2009 darauf verständigt.

Schade.

Liebe Grüße und ein gesegnetes 2022

 

Axel Peter

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